Bonusheft
Zum Jahresende haben wir in unserem Bestellbuch wieder extra Terminzonen für Kontrolluntersuchungen freigehalten.
Außerdem ist die Praxis in diesem Jahr auch zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet.
Sind Sie gesetzlich versichert? Wenn ja, dann wird dieser Tipp Ihrer Gesundheit und Ihrem Geldbeutel gut tun.
Wenn Sie in diesem Jahr als gesetzlich Versicherter noch keinen Zahnarzt zur Kontrolluntersuchung aufgesucht haben sollten, ist dringend anzuraten, dieses bis Ende 2011 noch zu erledigen!
Bei der wichtigen Kontrolluntersuchung können eventuelle erste leichtere Erkrankungen früh erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden.
Sollten Sie als gesetzlich Krankenversicherter in den kommenden Jahren einen Zahnersatz brauchen, dann bringt es außerdem bares Geld, wenn Sie nachweisen können, dass man bei Ihnen in den vergangenen Jahren den regelmäßigen Zahn-Check durchgeführt hat. Regelmäßig heißt bei Erwachsenen einmal jährlich, bei Kinder und Jugendlichen zweimal im Jahr. Und belegen können Sie das ja ganz einfach mit den Stempeln im Bonusheft.
Wenn doch einmal eine Krone, eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese notwendig wird, belohnt die Krankenkasse auch im Jahre 2012 weiter diejenigen, die die Kontrolluntersuchung regelmäßig wahrgenommen haben. Der so genannte Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht sich dann nämlich beträchtlich.
Das Bonusheft ist hierfür entscheidend. Können Sie nachweisen, dass Sie in den vergangenen fünf Jahren jährlich (sind Sie unter 18: halbjährlich) beim Zahnarzt waren, erhöht sich die Zuzahlung der Krankenkasse um 20 Prozent, können Sie sogar regelmäßige Zahnarztbesuche in den vergangenen zehn Jahren belegen, erhalten Sie einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss!
Ein Beispiel: Ein fehlender Backenzahn soll durch eine Brücke ersetzt werden. Der Festzuschuss liegt bei beispielsweise 350€. Belegt das Bonusheft den Zahnarztbesuch über fünf Jahre, liegt der erhöhte Festzuschuss bei 420€, sind zehn Jahre belegt, zahlt die Krankenkasse sogar 455€.
Das Bonusheft wird also seinem Namen gerecht. Wenn Sie Ihres nicht mehr finden, dann kann Ihnen der Zahnarzt ein neues ausstellen und anhand seiner Unterlagen die Termine der letzten Jahre nachtragen.
Hat man die Vorsorgeuntersuchung allerdings einmal verbummelt, dann beginnt das Stempelsammeln wieder ganz von vorn - deshalb möchten wir Sie ja dieses Jahr noch zum Zahnarzt schicken.
Übrigens: Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlich wird generell keine Praxisgebühr erhoben. Bei Erwachsenen wird bei zwei reinen Kontrolluntersuchungen im Jahr ebenfalls keine Praxisgebühr erhoben.
